Ordnungsamtliche Entsorgung von Verstorbenen im Falle mittelloser Angehöriger

Am 16.7. 2012 brachte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) eine Reportage mit dem Titel

„Verarmt, verstorben, verscharrt – Wenn der Tod zu teuer ist“ . Sie kann unter

http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012/0716/verarmt.jsp

nachträglich angesehen werden.

 

Dieser Sendung zufolge häufen sich in Nordrhein-Westfalen, aber wohl auch in anderen Bundesländern Fälle wie der geschilderte:  Verstorbene, deren Angehörige die Bestattungskosten (in Höhe von Tausenden von Euro) nicht bezahlen und dem Sozialamt nicht innerhalb kurzer Zeit Stapel von Nachweisen über ihre Mittellosigkeit vorlegen können, werden ordnungsamtlich entsorgt. Im geschilderten Fall wurde der Leichnam hinter dem Rücken der Angehörigen in einem Krematorium  in den Niederlanden verbrannt und anschließend die Asche hinter dem Krematorium ins Gelände gestreut.

 

Hinweis auf die Sendung und Zusammenfassung fand ich auf „scharf links“ unter http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=26790&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=a6694866b6. Der Autor kommentiert in der gebotenen Schärfe die gesellschaftlichen Verhältnisse, die solche Unmenschlichkeiten produzieren.

 

 

 

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