Hier der Fall eines achtzigjährigen Schweizer Bürgers, seit „Urzeiten“ Privatkunde der Großbank Credit Suisse, dem diese die Auszahlung von Bargeld aus seinem Guthaben verweigerte ohne konkrete Gründe. Er wurde angewiesen, auf digitale Transaktionen auszuweichen.
Die Restriktionen der privaten Verfügung über Bargeld aus Bankguthaben werden oftmals „begründet“ mit der Gefahr von Geldwäsche und anderen Betrugsmanövern. Da ist eine internationale Großbank wie die CS gewiss die passende Institution für solche Wächteraufgaben. Die Liste allein der zu Lasten dieser Bank und mit ihren Schuldeingeständnissen abgeschlossenen Verfahren der systematischen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eindrucksvoll. Wie wohl die meisten anderen Großbanken der westlichen Hemisphäre dürfte auch die CS außderdem schon immer erhebliche Profite gemacht haben mit dem Geld von üblen Diktatoren, mit Geld aus der Organisierten Kriminalität (da kommt Geldwäsche ja eigentlich fast nie vor – oder habe ich da etwas falsch verstanden?) und Firmen, die sich in besonderer Weise am Raubbau an der Natur in schwachen Ländern bereichern. Diese Liste ist sicher erweiterungsfähig.
Die Propaganda zur Abschaffung des Bargeldes zielt darauf, die Vermögen bzw. Guthaben des durchschnittlichen Bürgers in die letztliche Verfügung der Staaten und der für sie „essentiellen“ Finanzinstitutionen von der moralischen Qualität einer CS, Deutsche Bank etc. zu übertragen, während dem Eigentümer des Geldes nur mehr partielle und nach Gutdünken einzuschränkende Rechte verbleiben. Diese Absichten sind nichts Neues und werden zu Recht von der großen Mehrheit abgelehnt. Der Fall aus der Schweiz zeigt einen kleinen Teil der heraufziehenden Praxis, die sich allerdings – anders als bspw. in China – im Westen wohl nicht so leicht wird durchsetzen können. Unter der Marke „Corona“ wurde zwar neben anderen Entrechtungsvorstößen auch hierzulande wieder einmal die Bargeldabschaffung gepusht, doch einstweilen ist man damit wohl noch nicht wesentlich weitergekommen.
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