Warnung vor dem „Tübinger Modell“

Hier der Text, wie er auf dem „Freien Funken“ erschienen ist:

Warnung vor dem „Tübinger Modell“

  1. März 2021 / Redaktion Freier Funke / 3 Kommentare
von Walter Grobe

Jetzt wissen wir, warum der Grünen-OB von Tübingen, Boris Palmer, schon die ganze Zeit über gehypt wurde.

Das bisherige Verfahren in Tübingen sieht so aus: man muss sich eine Art Passierschein besorgen, in dem bescheinigt wird, dass man aktuell negativ getestet ist. Das nennt sich „Tübinger Tagesticket“.

Die Weiterentwicklung besteht in einem elektronischen Armband. Man muss dazu sich an einer der neun Teststationen in der Stadt testen lassen, der negative Test wird dann auf diesem Armband bescheinigt mittels eines QR-Codes, und dieser wird am Eingang von Geschäften, Veranstaltungslokalen etc. ausgelesen, wenn man rein will. Ohne das kommt man nirgendwo rein.

Das Faschistische daran: der Bürger ist ohne behördliche Genehmigung ein rechtloses Nichts. Er kann nicht einmal mehr einkaufen wie bisher immerhin noch in den Supermärkten, wenn auch mit Maske; er kann Veranstaltungs- oder sonstige Gebäude nicht betreten, ohne sich vorher einer Prozedur unterzogen zu haben, die ihn einer willkürlichen Selektion ausliefert.

Ob er einen negativen Test bekommt oder nicht, ist Zufall, weil die Tests unzuverlässig sind und, egal mit welchem Ergebnis, auch nicht aussagekräftig sind hinsichtlich des tatsächlichen Gesundheitszustandes des Getesteten. Und er macht sich potentiell abhängig von der Willkür übergeordneter politischer Instanzen. Wer garantiert denn, dass die Testdaten nicht aus Tübingen an Überwachungsbehörden und irgendwelche „Dienste“ weitergegeben werden, oder, andersherum, dass diese Instanzen nicht schon im Testablauf präsent sind und ihn beeinflussen? Vielleicht nicht in dem biochemischen Ablauf selbst, aber in der Auswertung und Registrierung der Ergebnisse?

Wahrscheinlich wirbt Palmer mit der angeblichen Dezentralität von Test, Datenträger (Armband) und Datenleser (Handy, das den QR-Code liest, am Eingang vom Geschäft o.ä.,). Das sieht dann nicht so faschistisch aus, sondern so, als wäre es eine vorübergehende Maßnahme, die angeblich „unter uns bleibt“ und dann angeblich gelöscht wird – eine „Notmaßnahme“ eben, um weitgehend „normales“ Leben in einer Stadt wiederherzustellen und sich gegenüber dem ebenso autoritären wie chaotischen bundesweiten Umfeld scheinbar positiv abzuheben.

Das Faschistische daran bleibt. Mit der compliance zu dem „Tübinger Modell“ autorisiert der Bürger die Feststellung, dass er seine bürgerlichen Rechte verloren hat und von eben dem Staat, der sie ihm entzogen hat, nun eine Ausnahmegenehmigung begehrt. Er autorisiert gleichzeitig, dass anderen neben ihm sogar solche Ausnahmerechte verweigert werden; dem müsste er zuzuschauen bereit sein.

Die offizielle Rechtfertigung „unserer“ BRD-Demokratie lautete im Prinzip, dass der Bürger als Mensch eine Reihe von unveräußerlichen Grundrechten habe, die ihm das Grundgesetz auch nicht etwa verleiht, sondern nur zu bestätigen und zu sichern hat; die Regierung sei der verantwortliche Beauftragte des souveränen Staatsvolkes und gerade diesen Festlegungen des Grundgesetzes am allermeisten verpflichtet.

Damit ist es vorbei.

Für Typen wie Palmer und einen nun rasch anschwellenden Chor ähnlich Gestylter (wie der bayrische Landrat Göbel), die im Rahmen der Great-Reset-Agenda des westlichen Kapitalismus agieren, sind solche demokratischen Gedanken fremdstofflich. Ihre bürokratischen Apparate verleihen dem Bürger gnädig die Erlaubnis etwas einzukaufen – das wars auch schon. Und der Bürger bezahlt dieses Privileg mit dem Einverständnis zur allgemeinen Versklavung.

Wer glaubt, dass ein derartiges System der Seuchenbekämpfung diene, der hat noch einen langen Weg bitterer Erfahrungen vor sich.

 

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